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   VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19   

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https://dejure.org/2019,18376
VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19 (https://dejure.org/2019,18376)
VK Bund, Entscheidung vom 12.04.2019 - VK 1-11/19 (https://dejure.org/2019,18376)
VK Bund, Entscheidung vom 12. April 2019 - VK 1-11/19 (https://dejure.org/2019,18376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie detailliert ist die Angebotswertung zu dokumentieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie detailliert ist die Angebotswertung zu dokumentieren? (VPR 2019, 184)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19
    Anders noch als früher vertreten braucht ein Auftraggeber den Bietern vor der Angebotserstellung auch nicht im Einzelnen mitzuteilen, von welchen konkreten Erfüllungsgraden die jeweils zu erreichende Punktzahl abhängen soll ("Schulnoten"), vielmehr wird ihm auch hier inzwischen ein größerer Freiraum zuerkannt, die Qualität der einzelnen Angebote zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16 m.w.N.).

    Diese muss hinsichtlich der für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so umfänglich und detailliert sein, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften eines Angebots mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, a.a.O.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19
    gegenüber dem ebenfalls anwaltlich vertretenen Ag geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Sie ist daher nicht als unterliegende Partei anzusehen und nicht an den Kosten des Verfahrens oder den Aufwendungen der ASt zu beteiligen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19
    Anders noch als früher vertreten braucht ein Auftraggeber den Bietern vor der Angebotserstellung auch nicht im Einzelnen mitzuteilen, von welchen konkreten Erfüllungsgraden die jeweils zu erreichende Punktzahl abhängen soll ("Schulnoten"), vielmehr wird ihm auch hier inzwischen ein größerer Freiraum zuerkannt, die Qualität der einzelnen Angebote zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16 m.w.N.).

    nicht zu beanstanden, dass der Ag die Abstufung, unter welchen Voraussetzungen er in einem Zuschlagskriterium 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergibt, nach sehr abstrakten und offenen Vorgaben vornimmt, z.B. wie hier: "Darstellung nachvollziehbar" - "Darstellung in weiten Teilen nachvollziehbar" - "Darstellung in geringerem Maße nachvollziehbar" - "Darstellung nicht nachvollziehbar oder keine Angaben" (vgl. Kriterien 2.1 bis 2.3, 3.2 bis 3.7 sowie 4.1; s. zur aktuellen Rechtslage nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, a.a.O.).

  • VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18

    Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums

    Auszug aus VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19
    Dem hiergegen gerichteten Nachprüfungsantrag der ASt gab die Vergabekammer am 9. November 2018 statt (Az. VK 1-101/18).

    a) Wie die Vergabekammer bereits zum selben Vergabeverfahren bestandskräftig entschieden hat, ist sie für die Nachprüfung zuständig, weil der Ag ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 4 GWB ist (dazu unter aa)) und das verfahrensgegenständliche Vorhaben überwiegend vom Bund finanziert wird (dazu unter bb)) (s. hierzu ausführlich 1. VK Bund, Beschluss vom 9. November 2018, VK 1-101/18).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19
    Um die Transparenz des Vergabeverfahrens zu schützen, Manipulationsmöglichkeiten eines öffentlichen Auftraggebers entgegenzuwirken und so eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten, ist daher jedenfalls in einem solchen Fall eine zeitnahe Dokumentation erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2013 - Verg 53/12

    Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19
    Einem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Wertung der Angebote zwar ein Spielraum zu, der nur eingeschränkt insbesondere daraufhin überprüfbar ist, dass der wertungsrelevante Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und gewürdigt wurde, keine sachfremden Erwägungen angestellt wurden und der vorher festgelegte Bewertungsmaßstab eingehalten wurde (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2013, VII-Verg 53/12).
  • VK Rheinland, 19.11.2019 - VK 40/19

    Grundlage der Angebotswertung ist das schriftliche Angebot!

    Eine mündliche Präsentation kann bei der Angebotswertung lediglich ergänzend zu entsprechenden Ausführungen in Textform herangezogen werden, s. dazu VK Bund, Beschl.v. 12.04.2019 - VK1-11/19.
  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

    Hierzu müssen der Inhalt der Präsentation und die Wertung so dokumentiert werden, dass für die Vergabekammer nachvollziehbar ist, warum der Auftraggeber zu einer bestimmten Wertung gekommen ist (OLG Düsseldorf; B. v. 24.3. 2021 - Verg 34/20; VK Bund, B. v. 12.4. 2019 - VK 1-11/19).

    Jedenfalls ist es der Vergabekammer anhand der protokollierten Frage und Antwort nicht möglich, nachzuvollziehen, warum der Auftraggeber zu dem Wertungsergebnis von lediglich einem Punkt gekommen ist (OLG Düsseldorf; B. v. 24.3. 2021 - Verg 34/20; VK Bund, B. v. 12.4. 2019 - VK 1 - 11/19).

  • VK Berlin, 25.03.2022 - VK-B2-53/21

    Unterkostenangebot darf auch unterhalb der Aufgreifschwelle aufgeklärt werden!

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Zuwendung von mehr als 50% vorliegt, muss daher der Zuwendungsbescheid sein (vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 12. April 2019 - VK 1-11/19).
  • VK Sachsen, 22.03.2021 - 1/SVK/046-20

    Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

    Überdies liegt zwischen der ursprünglichen Präsentation (14. Oktober 2020) und dem Zeitpunkt der nun insoweit neu bzw. ausführlicher erstellten Begründung (11. Februar 2021) ein langer Zeitraum, was gegen die Möglichkeit einer Heilung des Dokumentationsmangels der Begründung einer Bewertung des Inhalts und der Eindrücke einer (mündlichen) Präsentation spricht (vgl. VK Bund, Beschluss vom 12. April 2019 - VK 1-11/19 -).
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